Netzwerkveranstaltung Insolvenzrecht
Auf Einladung des Ausschusses Insolvenzrecht des Kölner Anwaltvereins hat Herr Rechtsanwalt Dr. Nils Ahrens am gestrigen Abend auf der Netzwerkveranstaltung Insolvenzrecht über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2023 (IX ZR 56/22) referiert. Mit der durch unsere Kanzlei erstrittenen Entscheidung hatte der für die Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung zuständige IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine Rechtsprechung zur Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des zwischen Rechtsanwalt und Mandant geschlossenen Mandatsvertrags weiterentwickelt (wir berichteten am 03.08.2023). Nach dem Vortrag bestand in kollegialer Atmosphäre Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Rechtsanwalt Dr. jur. Nils Ahrens