Verwaltungsrecht
Unser dreiköpfiges Verwaltungsrechtsteam ist Ansprechpartner in allen verwaltungsrechtlichen Fragen.
Dabei stehen baurechtliche Fragestellungen im Vordergrund. In bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten begleiten wir Bauherren bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren. Wir helfen bei der Neuerrichtung von Gebäuden oder deren Nutzungsänderung. Im Genehmigungsverfahren können neben den bauordnungsrechtlichen Fragestellungen insbesondere naturschutzrechtliche, denkmalrechtliche oder planungsrechtliche Themen zu berücksichtigen sein. Wir vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten. Ebenso können wir Sie in planungsrechtlichen Fragestellungen umfassend beraten und begleiten. Wir unterstützen Sie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Neben Kommunen sind dabei auch Investoren unsere Auftraggeber, die ein bestimmtes Vorhaben realisieren möchten. Wir gestalten städtebauliche Verträge, die auf die Schaffung des notwendigen Planungsrechtes gerichtet sind. Diese Verträge können insbesondere die Verpflichtung zur Realisierung eines Vorhabens beinhalten. Die aufgeworfenen Fallgestaltungen sind vielfältig. Außerdem befassen wir uns mit der Problematik der städtebaulichen Sanierung.
In baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten beraten und vertreten wir Nachbarn, die sich gegen ein Bauvorhaben wenden möchten. Außerdem beraten wir Sie in umweltrechtlichen Fragestellungen. Neben der Begleitung in immissionsschutz- und abfallrechtlichen Genehmigungsverfahren behandeln wir auch naturschutzrechtliche Fragestellungen. Insbesondere bei baulichen Maßnahmen sind z.B. Vorgaben eines Landschaftsplanes zu beachten.
Wir beraten Sie bei der Beantragung von Fördermitteln und Durchführung von geförderten Maßnahmen. Es sind neben verwaltungsrechtlichen vielfach auch vergaberechtliche Vorgaben des Zuwendungsgebers zu beachten. Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten mit Förderbehörden über die Rückzahlung von Zuwendungen.
In beamtenrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Sie etwa bei Fragen der Versetzung und Beurteilung sowie Beförderung und Disziplinarverfahren. Behörden und Beamte vertreten wir in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.
Wir beraten und vertreten Sie in abgabenrechtlichen Angelegenheiten. Wir prüfen Beitragsbescheide, mit denen Straßenbau- und Erschließungsbeiträge erhoben werden.