Insolvenzrecht
Wir stehen sowohl Schuldnern als auch Gläubigern in Krise und Insolvenz beratend zur Seite.
Unternehmen und Unternehmer werden von uns bei der Sanierung unterstützt, sei es außergerichtlich oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Risiken. Haben sich diese Risiken bereits verwirklicht, vertreten wir Geschäftsführer bei der Abwehr von Haftungsansprüchen ebenso wie im strafrechtlichen Ermittlungs- bzw. Hauptverfahren.
Privatleuten helfen wir bei der Aufarbeitung ihrer finanziellen Situation sowie der Vorbereitung und Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Sollte Letztere scheitern, beantworten wir alle Fragen im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Insolvenzverfahren. Wir begleiten unsere Mandanten vom Ausfüllen der Antragsformulare bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.
Gläubiger werden von uns in der Krise oder Insolvenz ihrer Schuldner umfassend beraten. Bereits im Vorfeld einer Insolvenz zeigen wir auf, was beachtet werden sollte, um eine insolvenzfeste Rechtsposition zu erlangen. Außerdem nehmen wir Gläubigerrechte im Insolvenzverfahren wahr und sorgen für eine bestmögliche Befriedigung bestehender Forderungen. Mandanten, die sich Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen, vertreten wir außergerichtlich und nötigenfalls auch im Prozess bei der Abwehr dieser Ansprüche.
Sei es als Schuldner oder als Gläubiger: In Krisensituationen sind gute Nerven gefragt – und erfahrene und kompetente Berater. Wir sind auch dann an Ihrer Seite, wenn es einmal eng wird.