Arbeitsrecht
Das Dezernat Arbeitsrecht besteht aus einem Team arbeitsrechtlich spezialisierter RechtsanwältInnen und FachanwältInnen für Arbeitsrecht. Diese beraten und vertreten Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentl. Rechts, Geschäftsführer und Arbeitnehmer auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten. Dies sind im Wesentlichen die Bereiche:
• Arbeitskampfrecht
• Arbeitsrecht
• Betriebliche Altersversorgung
• Betriebsübergang
• Betriebsverfassungsrecht
• Compliance
• Compliance bei M&A-Transaktionen
• Compliance und Arbeitsrecht
• Datenschutzrecht
• Mergers and Acquisitions
• Prozessführung
• Restrukturierung
• Sportrecht
• Tarifrecht
• Unternehmensmitbestimmung / Aufsichtsratswahl
Selbstverständlich werden auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses betreut.