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Arbeitsrecht

Das Dezernat Arbeitsrecht besteht aus einem Team arbeitsrechtlich spezialisierter RechtsanwältInnen und FachanwältInnen für Arbeitsrecht. Diese beraten und vertreten Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentl. Rechts, Geschäftsführer und Arbeitnehmer auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten. Dies sind im Wesentlichen die Bereiche:

• Arbeitskampfrecht
• Arbeitsrecht
• Betriebliche Altersversorgung
• Betriebsübergang
• Betriebsverfassungsrecht
• Compliance
• Compliance bei M&A-Transaktionen
• Compliance und Arbeitsrecht
• Datenschutzrecht
• Mergers and Acquisitions
• Prozessführung
• Restrukturierung
• Sportrecht
• Tarifrecht
• Unternehmensmitbestimmung / Aufsichtsratswahl

Selbstverständlich werden auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses betreut.

Endlich mal Post vom Anwalt, die man versteht.

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