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Familienrecht

Eine Kompetenz der Kanzlei liegt im Familienrecht. Unsere Schwerpunkte im Familienrecht sind:

  1. Eheverträge
  2. Scheidung und Trennung
  3. Scheidungsvereinbarung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Scheidungsvertrag
  4. Immobilien bei Trennung und Scheidung
  5. Sorgerecht und Umgangsrecht
  6. Unterhalt Ehegatten (Ehe und Scheidung)
  7. Kindesunterhalt, Elternunterhalt
  8. Versorgungsausgleich
  9. Zugewinnausgleich
  10. Güterrecht, Güterstand
  11. Abstammung, Vaterschaft, Adoption, Namensrecht

Neben den allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten wie Scheidung, Eheverträge, Sorge- und Umgangsrecht etc. betreuen wir insbesondere auch Mandate, in denen Betriebsvermögen (Unternehmen, Firma, Beteiligung) und größere Immobilienvermögen von Bedeutung sind. Das Familienrecht ist ein komplexes Fachgebiet, das wir in seiner gesamten Breite – auch fachübergreifend – abdecken. So wird fachübergreifende Kompetenz dann erforderlich, wenn einer der Ehegatten Unternehmer ist.

Endlich mal Post vom Anwalt, die man versteht.

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