Architektenrecht
Der Bereich des Architekten-/Ingenieursrecht ist eng angelehnt an den Bereich des Baurechts. Wo wir beispielsweise im Bereich des Baurechts den Bauherren gegen den Auftragnehmer vertreten bzw. umgekehrt, so beraten wir im Bereich des Architekten-/Ingenieursrecht einerseits natürlich Architekten und Ingenieure, andererseits jedoch auch Bauherren, die einen Architekten oder Ingenieur beauftragt haben.
Neben unserer gerichtlichen Tätigkeit haben wir auch umfangreiche Erfahrungen im Bereich der sogenannten „baubegleitenden Beratung“. Hierbei betreuen wir ein Projekt von Anfang an mit, um auf diese Weise rechtzeitig die Weichen dafür stellen zu können, dass etwaige Schwierigkeiten bzw. Streitigkeiten erst gar nicht entstehen.
Ein klassischer Streit geht im Architekten-/Ingenieursrecht natürlich oftmals um die Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Architekten/Ingenieuren. Diese Vergütung orientiert sich regelmäßig an der sogenannten HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Hierbei handelt es sich um verbindliches Preisrecht. Da diese Honorarordnung teilweise schwer zu verstehen und noch schwerer anzuwenden ist, gibt es hinsichtlich der richtigen Honoraransätze regelmäßig Streit. Insoweit helfen wir Ihnen gerne bei der Lösung des Konfliktes oder, sofern notwendig, bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, dass sich Mängel an dem von dem Architekten/Ingenieur geplanten und überwachten Objekt zeigen. Hier werden Architekt/Ingenieur häufig neben dem ausführenden Unternehmen für die Beseitigung der Mängel haften. Damit auch hier nichts schief geht, z. B. Nacherfüllungsfristen beachtet werden, wenden Sie sich gerne an uns.