Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht, genauer das Recht des unlauteren Wettbewerbs, beschreibt die Voraussetzungen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der weiteren Marktteilnehmer, wie Mitbewerber und Verbraucher, sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des Wettbewerbsrecht. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrungen im Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sowie deren Vermeidung. Die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht umfasst unter anderem:
- Überprüfung von Werbemaßnahmen und Werbeaussagen
- Keyword Advertising, Bannerwerbung etc.
- Überprüfen von Internetauftritten inkl. Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Widerrufsbelehrungen oder Impressum
- Abmahnung und Verteidigung gegen Abmahnung (sowohl vorgerichtlich als auch gerichtlich)