Gewerblicher Rechtsschutz
Unsere auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie unter anderem bei Fragen
- des geistigen Eigentums,
- des gewerblichen Eigentums und
- des Wettbewerbsrechtes
Die anwaltliche Tätigkeit im Wettbewerbsrecht ist vor allem durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetzes (HWG) geprägt. Ziel des Wettbewerbsrechts ist, die Mitbewerber, Verbraucher sowie sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen zu schützen.. Die anwaltliche Beratung umfasst insbesondere den Bereich der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungs- sowie Schadensersatzansprüchen.