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Medizinrecht

Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Frank Schidlowski ist Ihr Ansprechpartner in allen Fragen des Medizinrechts. Dr. Frank Schidlowski berät und vertritt Krankenhäuser und Ärzte in Haftungsfragen aufgrund von Behandlungsfehlern und kann auf eine umfangreiche forensische Erfahrung in der Führung von Haftungsprozessen zurückgreifen. Dabei stehen medizinische Sachverständigengutachten im Mittelpunkt des Geschehens. Rechtliche Fragen stellen sich bei der Beurteilung der Behandlungsdokumentation und den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Beweislastverteilung. Dr. Frank Schidlowski berät Krankenhäuser und Ärzte bei der Gestaltung von Kooperationen. Kooperationsverträge sind unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen zu gestalten. Dr. Frank Schidlowski berät und vertritt Krankenhäuser in Fragen des Krankenhausplanungsrechts. Außerdem befasst er sich mit Fragestellungen, die bei der Ermächtigung von Krankenhausärzten auftreten. In vergütungsrechtlichen Streitigkeiten vertritt er Ärzte und Krankenhäuser gegenüber privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche führt er umfänglich Prozesse vor den Zivil- und Sozialgerichten.

Endlich mal Post vom Anwalt, die man versteht.

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