Sorry, your browser does not support inline SVG. Menü

Bundessozialgericht zu Potential­behandlungen

Das Bundessozialgericht hat den Begriff der sog. Potentialbehandlung präzisiert. Neue Behandlungsmethoden können von Krankenhäusern zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherer angewandt werden, wenn sie das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative bieten. In dem vom Bundessozialgericht am 13.12.2022 entschiedenen Fall litt der Patient an einer schweren Lungenerkrankung. Das Krankenhaus implantierte ihm endoskopisch Spiralen (sog. Coils). Die Übernahme der angefallenen Behandlungskosten lehnte der gesetzliche Krankenversicherer ab. Nach den Ausführungen des Bundessozialgerichts ist der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und das Wirkprinzip der Behandlung zu ermitteln. Die Vor- und Nachteile der Behandlung sind festzustellen. Vorteile können für den Patienten auch dadurch entstehen, dass die neue Behandlung weniger invasiv ist oder weniger Nebenwirkungen besitzt. Dies hatte die Vorinstanz, das Landessozialgericht, nicht berücksichtigt.  Es hat über die Frage des Potentials der Coil-Behandlung nun erneut zu entscheiden.

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Schidlowski