Aufwertung des Transparenzregisters – Handlungspflicht für (fast) alle Gesellschaften und Vereinigungen
Ab dem 01.08.2021 wird das sog. Transparenzregister von einem Auffangregister in ein Vollregister übergehen. Das Register dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Hierfür müssen künftig u.a. nahezu alle Vereinigungen (insbesondere eingetragene Personengesellschaften wie die KG, OHG und juristische Personen des Privatrechts wie die GmbH oder ...