Hilfsgelder für Flutopfer
Bund und Länder haben einen 30-Milliarden-Aufbaufonds für Flutopfer eingerichtet. Das Geld wird durch die Bundesländer verteilt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierzu eine „Förderrichtlinie Wideraufbau Nordrhein-Westfalen“ erlassen. Auf Grundlage dieser Richtlinie können ab dem 17.09.2021 Förderanträge gestellt werden. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Hilfeempfängern:
- Aufbauhilfen für Unternehmen,
- Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft,
- Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur,
- Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen.
Unternehmen und Privathaushalte können eine Förderung in Höhe von bis zu 80 % der entstandenen Kosten erhalten. In bestimmten Fällen kann die Förderung bis zu 100 % betragen. Der eingetretene Schaden ist durch Gutachten nachzuweisen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden zu 100 % erstattet. Für Hausrat werden Pauschalbeträge gezahlt. So erhält zum Beispiel ein 1-Personen-Haushalt eine Förderung von 13.000,00 €. Anträge sind bis zum 30.06.2023 zu stellen. Für Privathaushalte wurde hierzu ein Online-Förderportal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW eingerichtet. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderunschädlich, wenn die Maßnahme nach dem Schadensereignis durchgeführt wurde. Dies bedeutet, dass auch vor der Bewilligung der Förderung entstandene Kosten geltend gemacht werden können.
Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Schidlowski
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