Corona-Krise: KfW-Schnellkredit für den Mittelstand gestartet
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission vom 11.04.2020 ist am 15.04.2020 das KfW-Schnellkreditprogramm für den Mittelstand angelaufen. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Die Bewilligung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01.01.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Das Unternehmen hat in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt (sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen).
Die Bewilligung erfolgt zu den nachfolgenden Konditionen:
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Der Zinssatz liegt aktuell bei 3 Prozent mit einer Laufzeit von 10 Jahren.
- Auf Wunsch werden zu Beginn bis zu 2 tilgungsfreie Jahre eingeräumt, um die kurzfristige Belastung zu senken.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Rechtsanwalt Dr. jur. Nils Ahrens
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