Aktuelles zum Familienrecht II
Sorgerecht
Wechselmodell keine zwingende Regelung der getrennt lebenden Eltern
Das Bundesverfassungsgericht hat seine bisherige Rechtsprechung bezüglich des sog. Wechselmodells mit Beschluss vom 22.01.2018 bestätigt. So folgt aus Art. 6 II GG nicht, dass der Gesetzgeber bei getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung des Kindes als Regel vorgeben müsste. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Anordnung eines paritätischen Wechselmodells wegen eines hochstrittigen Verhältnisses der Eltern abgelehnt wird.
Klaudia Lukez-Bürrig
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin