Insolvenzverfahren in Aachen – menschlich, fachlich und zielführend.
Jedes Insolvenzverfahren bietet zugleich die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Der Weg dahin: Ein transparentes Verfahren für alle Beteiligten.
Eine akute oder drohende Insolvenz ist eine enorm belastende Situation. Sie kann die eigene Existenz bedrohen. Eine lähmende Situation, in der aber das genaue Gegenteil gefordert ist: Schnellstmöglich zu handeln. Den je früher die ersten wichtigen Schritte eingeleitet werden, desto eher ist ein wirtschaftlicher Neustart möglich. Ein rechtzeitig in die Situation einbezogener Anwalt hilft mit neutraler Expertise, die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt einer sich anbahnenden Insolvenz zu gehen. Doch wir bei STEIN & PARTNER Rechtsanwälte meinen, dass es nicht nur darum geht, fachlich kompetent zu beraten. Nein, es geht auch darum, dies menschlich und im Respekt vor der besonderen Belastungssituation eines Insolvenzverfahrens zu tun. Es geht um die Chance, eine Insolvenz zu einer für alle Parteien vertretbaren Lösung zu führen. Unser Versprechen: Wir helfen Ihnen mit Know-How und Feingefühl durch diese schwierige Zeit.
Was genau ist eine Insolvenz?
Als Insolvenz bezeichnet man eine Situation, in der ein Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern absehbar nicht mehr erfüllen kann. Eine Insolvenz ist also gekennzeichnet durch die drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das Insolvenzrecht ist letztlich Teil des Zwangsvollstreckungsrechts. Im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung zielt das Insolvenzverfahren aber auf die gemeinschaftliche (gleichmäßige) Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners ab. Oberstes Verfahrensziel ist die bestmögliche Gläubigerbefriedigung. Daneben hat die wirtschaftliche Sanierung des Schuldners – also die Ermöglichung eines wirtschaftlichen Neustarts – in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen, weshalb die früher mit einem Insolvenzverfahren oftmals einhergehende „Stigmatisierung“ des Schuldners in der öffentlichen Wahrnehmung eine zunehmend untergeordnete Rolle spielt.
Was bedeutet…
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Privatinsolvenz?
Der Begriff Privatinsolvenz ist kein feststehender Fachbegriff. Man versteht hierunter gemeinhin die Insolvenz einer natürlichen Person. Der Begriff natürliche Person wiederum beschreibt den Menschen als Rechtssubjekt, also als Träger von Rechten und Pflichten, in Abgrenzung zu juristischen Personen und Personengesellschaften. Eine Privatinsolvenz kommt daher sowohl bei Verbrauchern, als auch bei Freiberuflern (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) und Einzelunternehmern (z.B. Glasermeister, Gemüsehändler oder Bäcker) in Betracht. In jedem Privatinsolvenzverfahren hat der Schuldner grundsätzlich die Möglichkeit, Restschuldbefreiung zu erlangen.
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Unternehmensinsolvenz?
Als Unternehmensinsolvenz bezeichnet man die Insolvenz des Rechtsträgers eines Unternehmens. Das kann eine natürliche Person (Einzelunternehmer), juristische Person (z.B. GmbH oder Aktiengesellschaft) oder Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft, OHG oder GbR) sein. In einer Unternehmensinsolvenz ist in der Regel eine Vielzahl von unterschiedlichen Dingen zu beachten und eine Vielzahl schwieriger Entscheidungen zu treffen. Besteht die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverwaltung? Kommt ein Schutzschirmverfahren in Betracht? Kann sich das Unternehmen über einen Insolvenzplan sanieren? Aufgrund der Komplexität ist die Hinzuziehung anwaltlicher Expertise praktisch unerlässlich.
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Restschuldbefreiungsverfahren?
Verschuldete natürliche Personen können zu Beginn des Insolvenzverfahrens beantragen, von ihren bei Verfahrenseröffnung bereits begründeten und bei Verfahrensaufhebung nach wie vor bestehenden Verbindlichkeiten befreit zu werden (sog. Restschuldbefreiung). Hierzu müssen sie ihre pfändbaren Einkommensanteile für die Dauer von drei Jahren an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtreten. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, der Zeitraum zwischen Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dem Ablauf der dreijährigen Abtretungsfrist. Erst nach Ablauf der Abtretungsfrist entscheidet das Insolvenzgericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung. Während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensphase hat der Schuldner verschiedene Pflichten zu beachten, will er die spätere Erteilung der Restschuldbefreiung nicht gefährden. In der Praxis kommt es hier immer wieder zu bösen Überraschungen, die sich jedoch vermeiden lassen, wenn man sich von Beginn an fachkundig beraten lässt.
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Verbraucherinsolvenzverfahren?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist nach der Idee des Gesetzgebers ein vereinfachtes Insolvenzverfahren zur Abwicklung der Insolvenz von natürlichen Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder eine solche Tätigkeit in der Vergangenheit ausgeübt haben aber überschaubare Vermögensverhältnisse und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen haben. Für alle anderen natürlichen Personen ist das Regelinsolvenzverfahren einschlägig. In der Praxis stellt die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens den Schuldner vor besondere Herausforderungen. So ist etwa ein vorheriger außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch vorgeschrieben, dessen Scheitern von einer geeigneten Person oder Stelle (z.B. einem Rechtsanwalt) bescheinigt werden muss. Außerdem ist die Verwendung der zum Teil sehr komplexen amtlichen Antragsformulare gesetzlich vorgeschrieben, was bei Personen, die nicht regelmäßig mit der Materie zu tun haben, meistens große Ratlosigkeit hinterlässt. Es empfiehlt sich daher unbedingt, fachkundige Unterstützung hinzuziehen.
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Regelinsolvenzverfahren?
Als Regelinsolvenzverfahren werden alle Verfahren bezeichnet, die keine Verbraucherinsolvenzverfahren sind. Das Regelinsolvenzverfahren ist daher die einschlägige Verfahrensart für alle juristischen Personen und Personengesellschaften sowie für alle natürlichen Personen, die nicht die oben genannten Voraussetzungen erfüllen.
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Insolvenzplanverfahren?
Bei dem Insolvenzplanverfahren handelt es sich – anders als der Name vermuten lässt – nicht um eine besondere Art von Insolvenzverfahren. Es handelt sich vielmehr um ein Instrument zur vorzeitigen Sanierung des Schuldners durch einen sog. Insolvenzplan (Sanierungsplan) und anschließenden Beendigung des Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzplan kommt grundsätzlich in jedem Insolvenzverfahren in Betracht, egal ob Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren. Anders als bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan müssen nicht unbedingt alle Gläubiger dem Plan zustimmen. Unter Bestimmten Voraussetzungen kann die Zustimmung einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen durch das Insolvenzgericht ersetzt werden, sodass dann im Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger für die Annahme des Insolvenzplans ausreicht. Der anwaltlichen Beratung kommt in dem komplex ausgestalteten Verfahren eine besondere Bedeutung zu, gilt es doch, den Regularien jederzeit rechtssicher zu entsprechen.
Unsere Leistungen:
- Wir beraten Sie bereits im Vorfeld einer Insolvenz und prüfen mit Ihnen die Möglichkeit einer außergerichtlichen Sanierung. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Vermeidung von Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Risiken.
- Privatleuten helfen wir bei der Aufarbeitung ihrer finanziellen Situation sowie der Vorbereitung und Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch die erforderlichen Bescheinigungen, sollte eine außergerichtliche Schuldenbereinigung scheitern.
- Falls ein Insolvenzantrag erforderlich wird, erarbeiten wir mit Ihnen den bestmöglichen Weg, die Situation zu meistern. Wir beraten Sie bei der Wahl der richtigen Verfahrensart und unterstützen wir Sie bei der Antragsvorbereitung sowie dem Ausfüllen der erforderlichen Formulare.
- Wir vertreten Sie als Verfahrensbevollmächtigte vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens und darüber hinaus bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Mit unserer beratenden Begleitung führen wir Sie rechtssicher durch diese sensible Zeit.
- Wir beraten Sie umfassend, nicht nur zum Insolvenzverfahren sondern natürlich auch bei Ihrem wirtschaftlichen Neustart!
Wir sind für Sie da!
Sei es als Schuldner oder als Gläubiger: In Krisensituationen sind gute Nerven gefragt – und erfahrene und kompetente Berater. Wir sind auch dann an Ihrer Seite, wenn es einmal eng wird.