Insolvenzrecht in der Bankpraxis

Insolvenzrecht in der Bankpraxis

Den beteiligten Banken kommt in den meisten Unternehmensinsolvenzen als dinglich gesicherten Großgläubigern eine zentrale Bedeutung zu. Gerade für solche Gläubiger sieht die Insolvenzordnung zahlreiche Möglichkeiten vor, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen und es im Sinne einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung mitzugestalten, etwa durch eine Mitgliedschaft im Gläubigerausschuss. Dr. Nils Ahrens berät Banken und Bankenvertreter bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren und vertritt diese bei der Abwehr von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen der Masse.

Außerhalb einer Insolvenz gilt es für Banken, einen möglichen späteren Vermögensverfall ihres Kunden stets im Blick zu behalten und sich gegen einen Forderungsausfall durch die Vereinbarung insolvenzfester Kreditsicherheiten zu schützen. Befindet sich der Kunde bereits in einer wirtschaftlichen Krise, besteht die Gefahr, dass die Bestellung von Sicherheiten später vom Insolvenzverwalter erfolgreich angefochten wird. Hier kommt es auf die richtige Gestaltung an, welche an den Kreditgeber höchste Anforderungen stellt. Angesichts der Komplexität und des regelmäßig hohen Ausfallrisikos empfiehlt sich die Hinzuziehung spezialisierter Berater. Mit Herrn Dr. Nils Ahrens haben wir einen Experten im Bereich des Kreditsicherungs- und Insolvenzanfechtungsrechts in unseren Reihen, der neben Banken auch sonstige Kreditgeber bei der Vermeidung insolvenzbedingter Risiken berät.