
Study evaluating the EU procurement directives
Die EU-Kommission stellt in einer Studie (SWD (2025) 332 final vom 14.10.2025) die Evaluierung der EU-Richtlinien aus dem Jahr 2014 zum Konzessions- und öffentlichen Beschaffungswesen dar. Diese Richtlinien wurden in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch Änderungen des GWB, der VgV und der VOB/A-EU umgesetzt. Ziel der Richtlinien war eine Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren. Die Kommission hat die Daten der oberhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlichten Aufträge ausgewertet. Außerdem wurden Umfragen durchgeführt. Die Ziele der Reform aus dem Jahr 2014 wurden nach überwiegender Einschätzung der Befragten nicht erreicht. 54,1 % der Befragten gaben an, dass die Richtlinien nicht zu einfacheren Regeln geführt hätten. Dieses Ergebnis überrascht nicht und war auch erwartet worden. Die Erkenntnisse aus der Evalution sollten in den derzeit laufenden Prozess zur Reformierung der Richtlinien einfließen.
Die Studie enthält einige interessante Zahlen:
Die öffentliche Auftragsvergabe macht etwa 15 % des BiP der EU aus. Der jährliche Wert der auf der EU-Plattform TED veröffentlichten Aufträge beträgt 616 Mrd. €. Die Anzahl der veröffentlichten Ausschreibungen stieg um fast 70 % von ca. 158.000 im Jahr 2016 auf ca. 266.000 im Jahr 2022. Die durchschnittliche Zahl der Angebote ging von 5,4 im Zeitraum 2006 bis 2010 auf 3,4 im Zeitraum 2017 bis 2024 zurück. Die meisten Beauftragungen erfolgen innerstaatlich. Nur etwa 4 % des Gesamtwerts der vergebenen Aufträge (entspricht 2 % der Aufträge) wurden direkt an Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten vergeben. Das offene Verfahren gilt dabei als das Standardverfahren. Der Anteil der offenen Verfahren stieg von 73 % auf 82 % zwischen 2017 und 2024. Der Anteil der Vergaben, in denen neben dem Preis auch Qualitätsaspekte berücksichtigt wurden, sank von 70 % im Zeitraum von 2006 bis 2010 auf 63 % in den Jahren 2017 bis 2024. Die Dauer der offenen Verfahren hat sich von 53 auf 59 Tage erhöht. Von den Befragten wurde angegeben, dass sich die Kosten der Vergabeverfahren erhöht hätten. Diese werden durchschnittlich auf 1 % des Auftragswertes geschätzt. Sie stiegen von etwa 34.600,00 € (2008 bis 2010) auf ca. 43.200,00 € (2019 bis 2024).
Lawyer Dr. jur. Frank Schidlowski