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New regulation of sub-threshold awards in NRW

Am 09.07.2025 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften verabschiedet. Die gesetzliche Neuregelung enthält eine gravierende vergaberechtliche Änderung. Mit Wirkung zum 01.01.2026 wird die bislang verbindliche Bindung an vergaberechtliche Grundsätze im Unterschwellenbereich für Kommunen aufgehoben. Zukünftig liegt es im Ermessen der Kommunen, eigene Verfahren für die Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte festzulegen. Dies darf allerdings ausschließlich auf Grundlage kommunaler Satzungen geschehen. Die Neuregelung schafft Gestaltungsspielräume für die Kommunen. Die Kommunen müssen dabei jedoch weiterhin Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der Verfahrensdurchführung sicherstellen.

Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Schidlowski