Satzungen für die digitale Zukunft machen

Die Corona-Krise ist ein wahrer Lehrmeister für digitales Miteinander – in Vereinen und in Unternehmen. Das Miteinander zu leben und Entscheidungen ohne Präsenzveranstaltungen zu treffen, ist nur mit Videokonferenzen möglich. Der Gesetzgeber hat diese gelebte Flexibilität übergangsweise erlaubt. Flexibilität, die aber auch in einer Zukunft nach der Pandemie mit Teams, Zoom und Co. als Alternative zu Präsenz-Meetings sinnvoll bleiben wird. Viele Satzungen und Gesellschaftsverträge sehen weder hybride noch rein virtuelle Versammlungsformen vor. Fällt die aktuell noch gültige gesetzgeberische Übergangslösung zukünftig weg, werden diese Entscheidungsfindungen für Vereine und Unternehmen zum Problem. Wir beraten Sie bei der Anpassung Ihrer Satzungen. Und
schaffen damit stabile Grundlagen für vereinte Virtualität – auch in Zukunft.

STEIN&PARTNER Rechtsanwälte.
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