Das Steuergeheimnis wankt

Das Steuergeheimnis wankt

Im Juni 2017 wurde mit einer Änderung des Geldwäschegesetzes erstmalig ein Transparenzregister geschaffen. Alle registergeführten Unternehmen, aber auch Stiftungen, werden verpflichtet, die hinter den offiziell angegebenen Gesellschaftern eventuell stehenden wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Dies gilt für jeden Nießbraucher, aber auch für den Treugeber, der sich bislang durch einen Treuhandvertrag zu verstecken suchte. Wer sich der Offenlegung entzieht, riskiert ein Bußgeld. Einsicht erhält nicht nur das Finanzamt, sondern jeder, der ein berechtigtes Interesse nachweist. Trifft die Meldepflicht auch Sie?

Wir sind an Ihrer Seite.

STEIN&PARTNER Rechtsanwälte.
Meine Antwort.