42 Tage Urlaub!?

42 Tage Urlaub!?

Wieviel Urlaub muss der Arbeitgeber gewähren?

Eine Frage, die sich in der Vergangenheit relativ einfach beantworten ließ, ist jetzt gar nicht mehr so einfach. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaubsanspruch hat nämlich – veranlasst durch die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – in letzter Zeit einen erheblichen Wandel erfahren. Fehlt eine rechtzeitige Aufklärung des Arbeitgebers, kann sich der Urlaub massiv aufsummieren. Es besteht daher konkreter Handlungsbedarf in Bezug auf die Gestaltung der Arbeitsverträge. Für Arbeitnehmer stellt sich die Frage, welche möglichen Ansprüche sich daraus – ggf. sogar aus (länger) zurückliegenden Urlaubsjahren – ergeben.

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STEIN&PARTNER Rechtsanwälte.
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