Betrieblicher Infektionsschutz nach Auslaufen der Corona-Schutzverordnung Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist mit Ablauf des 25.05.2022 außer Kraft getreten. Eine Verlängerung hat es nicht gegeben. Dies bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber sich um den Infektionsschutz der Mitarbeiter nicht mehr kümmern müsste. Arbeitgeber müssen aufgrund des Fehlens von Spezialregelungen nun wieder auf die allgemeinen Grundsätze im Arbeitsschutz zurückgreifen. […]
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